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Unternehmergesellschaft

haftungsbeschraenkte Unternehmergesellschaft




Bei der haftungsbeschränkten Unternehmergesellschaft (UG) - im Internet oder der Literatur auch Mini-GmbH genannt - handelt es sich um eine Unterform der GmbH. Nach Inkraftreten des MoMiG am 01.11..2008 erlaubt der § 5a GmbHG, dass eine GmbH ohne Einhaltung eines Mindestkapitals gegründet wird. Die haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft ist also eine Gesellschaft, die mit jedem beliebigen Stammkapital unterhalb des gesetzlich geforderten Stammkapitals (25.000 EUR) gegründet wird.   

Die haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft kann aber nicht ganz ohne Stammkapital gegründet werden. Nach der gesetzlichen Formulierung wird ein Stammkapital von mindestens 1 EUR vorrausgesetzt. Dies ergibt sich aus § 5 Abs. 2 GmbHG, wonach der Nennbetrag jedes Geschäftsanteils auf volle EUR lauten muss. Dies bedeutet, dass, da die haftungsbeschränkte Untemehmergesellschaft mindestens einen Geschäftsanteil haben muss und dieser auf mindestens 1 EUR zu lauten hat und ein Stammkapital von 1 EUR nicht unterschritten werden kann.Die Erfahrungen im Ausland - insbesondere in Großbritannien - zeigen, dass ein Stammkapital von mindestens 1.000 EUR schon erforderlich ist, um einen ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb zu gewährleisten. Bei einem zu niedrigen Stammkapital kann das Handelsregister die Eintragung aber trotzdem nicht ablehnen, da es nach der GmbH-Reform kein Prüfungsrecht mehr hat.

Von Sonderregelungen einmal abgesehen gelten für die haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft alle zivil- und steuerrechtlichen Vorschriften, die auch für die GmbH maßgebend sind. Dies gilt insbesondere auch für die Publizitätspflichten und die insolvenzrechtlichen Regelungen. Letzteres kommt insbesondere auch dann in Betracht, wenn die haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft nur über ein Stammkapital von 1 EUR verfügt. Die haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft ist Kaufmann kraft Rechtsform.

Die haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft ist eine innovative deutsche Gesellschaftform, deren Akzeptanz bei Geschäftspartnern und Banken aus unserer Sicht jedoch ebenso lange dauern wird, wie die der englischen Limited. Der Vorteil der Mini-GmbH gegenüber der LTD ist mit Sicherheit zu aller erst der Kostenfaktor. Die Verwaltungskosten einer englischen Limited für Secretary-Monitoring-Service liegen bei  397,- EUR/Jahr, es sei denn die Verwaltung der Limited wird selbst übernommen, dann entstehen geraade mal 97,- EUR(Jahr für das Registered Office. Diese Kosten entfallen bei einer Mini-GmbH (haftungsbeschränkten Unterrnehmergesellschaft).

Aber Vorsicht im neuen GmbH-Gesetz  lauern Haftungsfallen, die bei der Gründung einer Mini-GmbH (haftungsbeschränkten Unternehmergesellschaft) unbedingt bereits vor der Gründung berücksichtigt werden sollten, damit die geplante "Haftungsbeschränkung" auch wirklich greift.

Informieren Sie sich über die Haftungsfallen bei der Gründung einer Mini-GmbH in unserem Ebook Mini-GmbH / UG - Wie Sie eine haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft ohne Anwalt selbst gründen können" und gründen Sie Ihre eigene Unternehmergesellschaft (Mini-GmbH) mit dem Wissen, das Sie elementare Fehler, die bereits bei der Gründung entstehen können, ohne anwaltliche Beratung ausgeschlossen haben.
Als Bonus erhalten Sie das Ebook "Die Todsünde eines Unternehmers", in dem Sie erfahren, welche Schritte Sie unbedingt unterlassen sollten, damit Sie niemals persönlich haften, denn das sollten Sie auf keinen Fall tun. Warum erfahren Sie in unserem Gratis-Report.

Bei Interesse an der Gründung einer haftungsbeschränkten Unternehmergesellschaft (Mini-GmbH) durch Companies24 können Sie uns gerne per FreeCall unter 0800.6407140 oder über unser Kontaktformular kontaktieren. Alternativ können Sie auch unser Auftragsformular downloaden welches Sie uns per Email oder Fax zausgefüllt zusenden können.




 
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