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Limited mit unselbständiger Zweigstelle


Grundsätzlich gibt es für die Geschäftstätigkeit einer englischen Limited in Deutschland folgende Alternativen:

  • Juristisch eingetragener Sitz (Registered Office) befindet sich in U.K.
  • Limited bei Gewerbe- und Finanzamt anmelden (§ 14 GewO)
  • Besteuerung der Limited erfolgt ausschliesslich nach deutschem Recht
  • Verwaltungssitz befindet sich in Deutschland