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Limited
mit unselbständiger Zweigstelle
Grundsätzlich gibt es für die Geschäftstätigkeit einer englischen Limited in Deutschland folgende Alternativen:
- Juristisch eingetragener Sitz (Registered Office) befindet sich in U.K.
- Limited bei Gewerbe- und Finanzamt anmelden (§ 14 GewO)
- Besteuerung der Limited erfolgt ausschliesslich nach deutschem Recht
- Verwaltungssitz befindet sich in Deutschland
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