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Limited sucht Gründer sucht Limited

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Companies 24.de

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Pflichten in UK

Jede Limited - auch wenn diese "nur" in Deutschland tätig ist - muss in Großbritannien ihre gesetzlich vorgeschriebenen Pflichten erfüllen. Diese Pflichten betreffen Meldungen an das Companies House (Britisches Handelregister) und das Inland Revenue (Britisches Finanzamt).
Die englischen Vorschriften sehen härtere Sanktionen vor als die deutschen: Von je nach Dauer der Fristüberschreitung abgestuften Bußgeldern bis hin zu Strafverfahren und Zwangslöschung der Company und Verfall des Vermögens an die britische Krone.

Companies House
Das Companies House erinnert jedes Jahr ca. 30 Tage vor dem Gründungsstichtag der Limited, an den "Annual Return",. Diese Statusmeldung ist eine Pflichtmeldung mit der dem Companies House aktuelle Details zur Firma abgegeben werden müssen. In dieser Pflichtmeldung müssen jeweils zum Gründungsstichtag mitgeteilt werden, wo sich das "Registered Office" befindet, wer "Secretary" ist, wer Director(en) ist/sind, wer die "Shareholder" sind und wie die Anteile verteilt sind.

Diese Meldung muss jedes Jahr (alle 12 Monate) abgegeben werden und ist gebührenpflichtig. Es wird eine amtliche Gebühr von 30,00 GBP berechnet. Sie verringert sich um 15,00 GBP, wenn die Meldung online - über das Webfiling-System - beim Companies House gemeldet wird. Diese Meldung erledigt meisst der Secretary oder der Director einer Limited.

Eine weitere Pflicht - 22 Monate nach Gründung und danach jährlich - betrifft den "Annual Account" bzw. die Abgabe der Bilanz. In Deutschland existieren Meinungen, dass eine englische Limited in England keine Bilanz abgeben muss, da sie ja "nur" in Deutschland tätig ist. Diese Meinung ist leider falsch! Jede englische Limited, muss, auch wenn diese "nur" in Deutschland tätig wird, eine Bilanz abgeben.

Die Bilanz muss den Formvorschriften nach UK-GAP entsprechen, also von der deutschen Form (HGB) in die englische Form (UK-GAP) umgewandelt werden. Diese Umwandlung kann von jedem deutschen Steuerberater vorgenommen werden. Wenn deutschen Steuerberatern diese Formvorschriften nicht bekannt sind, oder diese nur mit erheblichem Aufwand bzw. nur gegen hohe Gebühren die Umwandlung durchführen können bzw. wollen, bieten wir unseren Kunden die jährliche Übertragung der Bilanzdaten an. Es entstehen dafür keine zusätzlichen Kosten, denn in den jährlichen Kosten für den "Secretary-Monitoring-Service" ist die Abgabe der Bilanz bereits enthalten.

Diese Pflicht zur Abgabe der Bilanz besteht auch dann, wenn die Ltd. bisher nicht geschäftlich tätig geworden ist. In diesem Fall muss eine sog. "Nullbilanz" bzw. eine Dormant-Meldung (DCA) abgegeben werden.

Inland Revenue
Das "Inland Revenue" sendet ca. 3 Monate nach Gründung einer Limited - ähnlich wie das deutsche Finanzamt - einen Fragebogen an den Sitz der Company. In diesem Formular werden Details zum Geschäftsführer und Inhaber der Limited abgefragt. Dieser Bericht wird meisst vom Company Director ausgefüllt und an das "Inland Revenue" zurückgeschickt.

 
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