
| Publizitätspflicht | GmbHs, GmbH &
Co KGs dürfen ab 1. Januar 2007 ihre Bilanzen nicht länger
geheim halten. Die Bilanzdaten müssen ab Januar unter www.unternehmensregister.de
abrufbar sein, ebenso wie alle anderen Handelsregisterdaten etwa über
Geschäftsführer und Gesellschafter. Das betrifft alle Unternehmen im
Handelsregister wie z.B. auch OHGs oder Einzelkaufleute.
Achtung Verstöße werden teuer!
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Jedes offenlegungspflichtige Unternehmen muss den Jahres- bzw.
Konzernabschluss für die Geschäftsjahre ab 2006 nicht mehr zum
Handelsregister, sondern beim elektronischen Bundesanzeiger ( www.ebundesanzeiger.de)
in elektronischer Form einreichen. Betroffen hiervon sind alle
Kapitalgesellschaften (Limited, GmbH, AG, KGaA), alle
Personenhandelsgesellschaften ohne eine natürliche Person als
persönlich haftenden Gesellschafter (Limited & Co. KG, GmbH &
Co. KG, GmbH & Co. OHG) und die nach dem Publizitätsgesetz zur
Offenlegung verpflichteten Großunternehmen in der Rechtsform einer
Personenhandelsgesellschaft, eines Einzelkaufmann oder eines
wirtschaftlichen Vereins.
Die Unterlagen müssen spätestens
zwölf Monate nach dem Abschlussstichtag beim Bundesanzeiger vorliegen.
Für die meisten Unternehmen ist das der 31. Dezember 2007. Die Höhe des
Entgelts für die Veröffentlichung hängt vom Anlieferungsformat ab. Am
kostengünstigsten ist dabei in der Regel die Nutzung des XML-Formates,
während die bis zum 31. Dezember 2009 noch zugelassene Einreichung in
Papierform die höchsten Kosten verursacht. Vorteil für
Kunden und Konkurrenten: Für Gebühren ab 4,50 Euro kann man ganz bequem
Geschäftspartnern oder Wettbewerbern in die Karten sehen.
Companies24 bietet seinen Kunden im Rahmen der jährlichen Betreuung (Erinnerungsservice) auch dafür eine Lösung an. Selbstverständlich
bieten wir auch externen Interessierten diesen Service an. Senden Sie
uns eine Email, oder rufen Sie uns unter
0800.6407140. Wir finden eine Lösung! |
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