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GmbH - Krisenberatung
GmbH Consulting
Ist Ihr Unternehmen von der "Finanzkrise" betroffen oder in einer wirtschaftlichen Notlage, dann sollten Sie sich informieren, welche Möglichkeiten es gibt, auch in einem solchen Fall die persönliche Haftung auf ein Minimum zu begrenzen bzw. zu beschränken. Denn es gilt, auch in einer solchen Situation die Bedeutung

"Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)".
Sie sollten zunächst, zusammen mit einem kompetenten Partner - meißt ist es der Steuerberater - prüfen, inwieweit eine Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit vorliegt. Soll das Unternehmen weitergeführt werden, sollte diese Prüfung unter allen Umständen die aktuelle Gesetzeslage - das Finanzmarktstabilisierungsgesetz ist seit dem 18.10.2008 in Kraft - berücksichtigen.

Wenn die Fortführung des Unternehmens nicht Zielführend ist und das Insolvenzverfahren aus "Image"-Gründen in Ihrem Umfeld nicht in Betracht kommt, dann sollten Sie die Möglichkeit nutzen, Ihre Gesellschaft über uns - auf Wunsch innerhalb von 24h - zu einem symbolischen Kaufpreis von 1,00 EUR zu verkaufen. Der Geschäftsführer ist ab diesem Tag aus seiner Verantwortung entlassen und wird somit nicht in Verbindung mit einem Insolvenzverfahren gebracht. Dadurch wird der Name nicht negativ belastet. Der Sitz der Gesellschaft wird ebenfalls verlegt, was den Vorteil hat, dass der Name "Sauber" bleibt und im ehemaligen Umfeld der Firma, kein "Staub aufgewirbelt wird". Unabhängig davon, prüfen wir, ob durch Umstrukturierungsmaßnahmen ein Fortbestand – ganz oder in Teilbereichen – möglich ist. Ist dies nicht der Fall, dann betreuen wir den neuen Geschäftsführer, auch im Falle eines Insolvenzverfahrens, bis zur Löschung im Handelsregister.

Die meißten Geschäftsführer, künftig - bedingt durch das "MoMiG" - sicherlich auch die Gesellschafter, haben nach unserer Meinung getreu dem Motto "Die Hoffnung stirbt zuletzt" die Geschäfte des Unternehmens gelführt. Dadurch wurden Entscheidungen herausgezögert, die am Ende nicht den gewünschten Erfolg versprachen und die Position nur noch verschlechtert hat. Verinnerlichen Sie den Spruch "der frühe Vogel pickt den Wurm", denn in einer (Finanz)-Krise gibt es immer auch eine Chance.

Die Übernahme eines Unternehmens erfolgt - in dringenden Fällen getreu unserem Motto "innerhalb von 24 Stunden - unter Berücksichtigung folgender Punkte:

• die Fortführung laufender Aufträge unter dem Aspekt der
Schadensbegrenzungspflicht

die Schaffung aller notwendingen Voraussetzungen zur Sicherung
der wirtschaftlichen Existenz
Prüfen aller steuerlichen Unterlagen (Umsatzsteuer) zur Vermeidung
der persönlichen Haftung des ausgeschiedenen Geschäftsführers

Schaffung aller notwendigen Bedingungen, damit Arbeitnehmer
den gesetzlichen Anspruch auf Insolvenzgeld erhalten (Drei Monate)


Wir benötigen:

einen Handelsregisterauszug,
den Gesellschaftsvertrag,
die Gesellschafterliste
den Nachweis über das eingezahlte Stammkapital
die letzte Bilanz (evtl. inkl. Steuerbescheiden)
eine Aufstellung über Forderungen und Verbindlichkeiten


Die persönliche Haftung des Geschäftsführers ist auch nach dem Ausscheiden aus dem Unternehmern nicht vermeidbar, wenn die Umsatz- und Lohnsteuer und die Sozialversicherungsbeiträge (Arbeitnehmeranteil) nicht korrekt oder vollständig abgegeben bzw. abgeführt wurden. Eine weitere Haftungsfalle ist in unserem Ebook "Die Todsünde eines Unternehmers" beschrieben. Der ehemalige Geschäftsführer haftet nicht für Steuerrückstände.

Hinweis: Der Verkauf einer insolvenzbedrohten Gesellschaft ist zulässig, denn "es kann Alt-Gesellschaftern und Geschäftsführern nicht versagt werden, Ihre Interessen, unter Mitwirkung einer Wirtschaftsberatungsgesellschaft, in rechtlich zulässiger Weise zu verfolgen"; „Alt-Gesellschafter und Alt-Geschäftsführer einer insolventen GmbH haben ein legitimes Interesse, Risiken einer persönlichen Haftung durch entsprechende Beratung zu vermindern“; „Für Alt-Gesellschafter und Alt-Geschäftsführer dürfte es nicht selten eine Rolle spielen, dass sie mit einer neuen GmbH am Markt tätig werden wollen, die möglicherweise Kunden und Aufträge der alten GmbH übernehmen soll“. OLG Karlsruhe - 15 AR 8/05. Das ganze Urteil finden Sie "MoMiG - Die GmbH in der Krise"

Für einen geschäftlichen Neu- oder Parallelstart können Sie bei uns "fast" jede Gesellschaftsform gründen bzw. als Vorratsgesellschadft kaufen. Gern beraten wir Sie bei der Wahl der richtigen Unternehmensform. Ob englische Limited, Ltd & Co. KG, haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), GmbH & Co. KG, Aktiengesellschaften. Auf Wunsch realisieren wir über unser Partnerunternehmen - einem der führenden Emissionshäuser in Hamburg für die neue Gesellschaft Kapital über Banken, Fördermittel oder Investoren.

Unser Honorar basiert auf einem Sockelbetrag und richtet sich zusätzlich nach dem Umfang der zu erwartenden Tätigkeiten. Bei Interesse rufen Sie uns bitte an und vereinbaren einen Besprechungstermin. Sie erreichen uns kostenfrei unter 0800.6407140

Wenn es noch nicht zu spät ist und die Chance besteht eventuell begangene - kleine - Fehler zu korrigieren, informieren Sie sich am besten in unserem kostenlosen Ebook "Die Todsünde eines Unternehmers".

Wenn Sie sich ausführlich informieren wollen, finden Sie in unserem aktuellen Ebook "MoMiG 2008 - Gegenüberstellung bisheriges und neues Gesetz", alle Informationen, was sich durch die Refom geändert hat.
 
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