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GmbH sucht Gründer sucht GmbH

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GmbH Consulting
GmbH Consulting
Als Berater und Consulting-Unternehmen sind wir Profis  bei der Abwendung von Krisen in Ihrer 

"Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)"
.

Sie sollten zunächst, zusammen mit einem kompetenten Partner - meißt ist es der Steuerberater - prüfen, inwieweit eine Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit vorliegt. Soll das Unternehmen weitergeführt werden, sollte diese Prüfung unter allen Umständen die aktuelle Gesetzeslage - das Finanzmarktstabilisierungsgesetz ist seit dem 18.10.2008 in Kraft - berücksichtigen. Sollten Sie in Ihrer Einschätzung unsicher  sein, informieren Sie sich vorab in unserem Praxisreport "Die GmbH in der Krise" über die entsprechenden Vorraussetzungen und Gefahren für Ihr Unternehmen.  

Wenn die Fortführung des Unternehmens nicht Zielführend ist und das Insolvenzverfahren aus "Image"-Gründen in Ihrem Umfeld nicht in Betracht kommt, dann sollten Sie die Möglichkeit nutzen, Ihre Gesellschaft über uns - auf Wunsch innerhalb von 24h - zu einem symbolischen Kaufpreis von 1,00 EUR zu verkaufen. Der Geschäftsführer ist ab diesem Tag aus seiner Verantwortung entlassen und wird somit nicht in Verbindung mit einem Insolvenzverfahren gebracht. Dadurch wird der Name nicht negativ belastet. Der Sitz der Gesellschaft wird ebenfalls verlegt, was den Vorteil hat, dass der Name "Sauber" bleibt und im ehemaligen Umfeld der Firma, kein "Staub aufgewirbelt wird". Unabhängig davon, prüfen wir, ob durch Umstrukturierungsmaßnahmen ein Fortbestand – ganz oder in Teilbereichen – möglich ist. Ist dies nicht der Fall, dann betreuen wir den neuen Geschäftsführer, auch im Falle eines Insolvenzverfahrens, bis zur Löschung im Handelsregister.

Die meißten Geschäftsführer und künftig - bedingt durch das "MoMiG" - sicherlich auch die Gesellschafter, haben nach dem Motto "Die Hoffnung stirbt zuletzt"  wichtige Entscheidungen des Unternehmens herausgezögert, die am Ende nicht den gewünschten Erfolg versprachen und die (eigene) Position dadurch nur noch verschlechtert  Verinnerlichen Sie den Spruch "der frühe Vogel pickt den Wurm", denn in einer (Finanz)-Krise gibt es immer auch eine Chance.

Die Übernahme eines Unternehmens erfolgt - in dringenden Fällen getreu unserem Motto "innerhalb von 24 Stunden - unter Berücksichtigung folgender Punkte:

  •  die Fortführung laufender Aufträge unter dem Aspekt der Schadensbegrenzungspflicht
  • 
die Schaffung aller notwendingen Voraussetzungen zur Sicherung der wirtschaftlichen Existenz
  • 
Prüfen aller steuerlichen Unterlagen (Umsatzsteuer) zur Vermeidung der persönlichen
     Haftung des ausgeschiedenen Geschäftsführers
  • S
chaffung aller notwendigen Bedingungen, damit Arbeitnehmer den gesetzlichen
     Anspruch auf Insolvenzgeld erhalten (Drei Monate)


Wir benötigen:

  •  einen Handelsregisterauszug,
  • 
den Gesellschaftsvertrag,
  • 
die Gesellschafterliste
  • 
den Nachweis über das eingezahlte Stammkapital
  • 
die letzte Bilanz (evtl. inkl. Steuerbescheiden
  • 
eine Aufstellung über Forderungen und Verbindlichkeiten


Die persönliche Haftung des Geschäftsführers ist auch nach dem Ausscheiden aus dem Unternehmern nicht vermeidbar,
wenn die Umsatz- und Lohnsteuer und die Sozialversicherungsbeiträge (Arbeitnehmeranteil) nicht korrekt oder vollständig abgegeben bzw. abgeführt wurden. Eine weitere Haftungsfalle ist in unserem Ebook "Die Todsünde eines Unternehmers" beschrieben. Der ehemalige Geschäftsführer haftet nicht für Steuerrückstände.

Hinweis:
Der Verkauf einer insolvenzbedrohten Gesellschaft ist zulässig, denn "es kann Alt-Gesellschaftern und Geschäftsführern nicht versagt werden, Ihre Interessen, unter Mitwirkung einer Wirtschaftsberatungsgesellschaft, in rechtlich zulässiger Weise zu verfolgen"; „Alt-Gesellschafter und Alt-Geschäftsführer einer insolventen GmbH haben ein legitimes Interesse, Risiken einer persönlichen Haftung durch entsprechende Beratung zu vermindern“; „Für Alt-Gesellschafter und Alt-Geschäftsführer dürfte es nicht selten eine Rolle spielen, dass sie mit einer neuen GmbH am Markt tätig werden wollen, die möglicherweise Kunden und Aufträge der alten GmbH übernehmen soll“. OLG Karlsruhe - 15 AR 8/05. Das ganze Urteil finden Sie im Ebook "MoMiG - Die GmbH in der Krise"

Für einen geschäftlichen Neu- oder Parallelstart können Sie sich für eiine englische Limited, eine Ltd & Co. KG, eine haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), eine GmbH & Co. KG, oder für eine Aktiengesellschaft entscheiden. Auf Wunsch realisieren wir über unser Partnerunternehmen - einem der führenden Emissionshäuser in Hamburg für die neue Gesellschaft Kapital über Banken, Fördermittel oder Investoren.

Unser Honorar basiert auf einem Sockelbetrag und richtet sich zusätzlich nach dem Umfang der zu erwartenden Tätigkeiten. Bei Interesse rufen Sie uns einfach an und vereinbaren einen Besprechungstermin. Sie erreichen uns kostenfrei unter 0800.6407140

Wenn es noch nicht zu spät ist und die Chance besteht eventuell begangene - kleine - Fehler zu korrigieren, informieren Sie sich am besten in unserem kostenlosen Ebook "Die Todsünde eines Unternehmers".

Wenn Sie sich ausführlich informieren wollen, finden Sie in unserem aktuellen Ebook "MoMiG - Gegenüberstellung bisheriges und neues Gesetz", nicht nur eine Gegenüberstellung sondern auch die Erklärung, was in einem solchen Fall konkret zu tun ist, bzw. wer Ihnen dabei hilft.
 
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