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Angebot - Secretary-Monitoring-Service |
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| - Secretary - Stellung eines Secretary in Form einer juristischen Person (Companies24 LTD) - Monitoring – Überwachung und Erinnerung an Pflicht - Abgabe - Termine in England - Annual Return - Abgabe des Annual Return inkl. 15 GBP beim Companies House - Annual Account - Umwandlung der deutschen Bilanz und Abgabe beim Companies House - Corporation Tax – Prüfung und Befreiung von der Pflicht zur Abgabe der Corporation Tax (Körperschaftssteuer- erklärung) bei HM Revenue & Customs - Registered Office - Bereitstellung eines Firmensitzes in London inkl. Postweiterleitung per Email - Übernahme-Check bei (Fremd)Limited die den Secretary- Service wechseln bzw. bei Companies24 beauftragen wollen
| Der Companies24 "SECRETARY-MONITORING-SERVICE" kann sich sehen lassen! Es entstehen keine zusätzlichen Kosten, denn in diesem Servicepaket für 12 Monate, sind alle oben genannten Leistungen enthalten. Die Kosten für diesen Service werden zum jährlichen Gründungs-Stichtag der betreuten Limited im voraus für 12 Monate berechnet.
Im Rahmen des „Monitoring“ erhalten Sie jedes Jahr im Januar eine detailierte Übersicht über alle Termine und Fristen zu Ihrer englischen Limited. Zusätzlich erinnern wir Sie fristgerecht per Email, SMS, Fax, telefonisch oder per Post an alle Abgabetermine und Fristen, die in England eingehalten bzw. beachtet werden müssen. Selbstverständlich erinnern wir Sie auch an die Publizitätspflicht in Deutschland (Bundesanzeiger), denn auch hier entstehen unter Umständen empfindliche Strafzahlungen für die Sie persönlich zur Haftung herangezogen werden können.
LEISTUNGEN
Enthalten sind die Stellung eines Registered Office in London inkl. Weiterleitung der Behördenpost per Email. Die Abgabe des Annual Return nach Ihren Vorgaben inkl. 15 GBP beim Companies House. Die Umwandlung der deutschen Bilanz in das englische Format inkl. Übermittlung (Annual Account) an das Companies House. Ruhende Gesellschaften, werden beim Companies House mit Hilfe einer DCA-Meldung (DCA - Dormant Account) als ruhend erklärt. Beim britischen Finanzamt (HM Customs) wird die Befreiung von der Pflicht zur Abgabe der Körperschaftssteuererklärung (Corporation Tax) beantragt bzw. erledigt indem eine – von Ihrem deutschen Finanzamt ausgestellte - Ansässigkeitserklärung (Certificate of Fiscal Residence) vorgelegt wird. Sollte diese nicht vorhanden sein, weil die Limited ruht, wird HM Customs dies mit speziellen Formularen mitgeteilt. Companies24 erledigt die gesamte Kommunikation mit den britischen Behörden einschließlich Ratenzahlungsvereinbarungen bei bereits entstandenen Strafen, wenn diese über 500 GBP liegen und nicht in einer Summe gezahlt werden können.
Der "SECRETARY-MONITORING-SERVICE" kann für jede britische Limited beauftragt werden. Bei Interesse senden Sie uns einfach den Auftrag zu oder rufen Sie uns kostenfrei an FreeCall 0800.6407140.
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