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Angebot - Apostille & Co. |
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| - Current Appointment Report (CAR) - Certificate of Fact - Certificate of Good Standing - Apostille - notarielle Beglaubigung - beglaubigte Übersetzungen (Englisch/Deutsch – Englisch/Spanisch)
Achtung| Die Lieferzeit beträgt je nach Dokument zwischen 24 h bis - 4 Wochen! | „APOSTILLE & CO“ - Im internationalen Rechtsverkehr bedürfen schriftliche Urkunden, Verträge und alle rechtserheblichen Schriftstücke zum Nachweis ihrer Echtheit der so genannten "diplomatischen Beglaubigung oder Legalisation" oder einer anderen Beglaubigungs- oder Legalisationsform. Die Apostille ist die Beglaubigungs- oder Legalisationsform, die zwischen den Vertrags- oder Mitgliedstaaten des multilateralen Übereinkommens Nummer 12 der Haager Konferenz für Internationales Privatrecht im Jahre 1961 eingeführt wurde.
Die Apostille wird in der Regel dann benötigt, wenn mit der Gesellschaft im Ausland – also nicht in Deutschland - eine Zweigniederlassung, oder ein Konto eröffnet werden soll, oder wenn die Gesellschaft bereits über einen längeren Zeitraum besteht und die anfordernde Institution Gewissheit über die Existenz der Gesellschaft benötigt. Wir liefern Ihnen die oben genannten Dokumente zeitnah.
Wenn von deutschen Behörden eine Apostille gefordert wird, liegt das meist an der Unkenntnis der Rechtspfleger, denn oft reicht auch eine notarielle Beglaubigung durch unseren deutschen Notar, der auf Basis unserer E-Filing-Partnerschaft direkt im Companies House Einsicht nehmen kann.
Wird festgestellt, dass die notarielle Beglaubigung ausreichend ist reduzieren sich nicht nur die Kosten sondern auch der zeitliche Rahmen für die Beschaffung der Dokumente. Wir geben diesen Preisvorteil (Option I) an unsere Kunden weiter. Die hierbei zu erstellenden notariell beglaubigten Dokumente können innerhalb von 24 h geliefert werden. Die Beantragung eines Certificate of Fact inkl. englischer Apostille (Option II) dauert zwischen 14 Tagen und 4 Wochen. Wir bitten Sie deshalb vor bzw. bei Auftragserteilung um eine kurze Mitteilung (unter sonstiges) für welchen Zweck die Dokumente benötigt werden. Wir können dann gegebenenfalls durch Rücksprache bei der anfordernden Institution/Gericht/Person, die Bedingungen für Sie klären und eventuell Kosten reduzieren.
TIPP | Notare & Handelsregister müssen zur Anmeldung von Änderungen innerhalb der englischen Limited, Gesellschafts-Dokument vorlegen, die nicht älter als 6 Wochen sein dürfen. Wenn sich in Ihrer Gesellschaft Änderungen ergeben haben und Sie wurden aufgefordert ein "Certificate of Good Standing" bzw. ein "Certificate of Fact" mit Apostille vorzulegen, können Sie diese Dokumente hier bei uns beauftragen. Selbstverständlich gilt dieses Angebot auch für englische Limited Companies, die nicht von Companies24 gegründet wurden.
PS | Wenn Sie wissen wollen, wie Sie eine Apostille für englische Dokumente selbst anfordern können, bestellen Sie das hier links angezeigte Ebook "Wie Sie Ihre englische Limited selbst verwalten können"! Darin wird detailiert beschrieben wie Sie das selbst erledigen können.
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